Funke.Reinemann.Exler.Thomas

FUNKE.REINEMANN.EXLER

Betriebsverfassungsrecht / Personalvertretungsrecht

Dieses Rechtsgebiet wird von den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Thomas betreut. 

Wir vertreten in unserer Kanzlei seit Jahren erfolgreich Betriebs- und Personalräte. Dabei arbeiten wir eng mit den DGB-Gewerkschaften zusammen. Unsere Philosophie einer optimalen Interessenvertretung ist dadurch geprägt, stets den Willen und das Ziel der Betriebsräte/Personalräte in der konkreten Situation in den Vordergrund zu stellen und die rechtlichen Empfehlungen hieran auszurichten. Es darf in diesem sensiblen Bereich, in dem letztlich das Wohl der Belegschaft im Vordergrund steht, nicht immer darum gehen, alles rechtlich mögliche durchzusetzen oder andererseits sofort aufzugeben, nur weil die rechtlichen Risiken hoch erscheinen. Für alle Situationen gilt jedoch gleichermaßen, Konflikte möglichst umfassend zu lösen und die Dynamik einer dauerhaften Eskalation zu verhindern. Aufgrund unserer weitreichenden Erfahrungen im Rahmen der Vertretung der Betriebsräte vor allem in gerichtlichen Verfahren, in Verhandlungen der Betriebsparteien zum Abschluss verschiedenster Betriebsvereinbarungen einschließlich Interessenausgleich/Sozialpläne und als Beisitzer und Vorsitzender von Einigungsstellen sind wir auch gern bereit, dieses Wissen im Rahmen von Schulungen weiterzugeben.  

Übrigens: Eine gute Zusammenarbeit baut bekanntlich auf gegenseitigem Vertrauen auf. Zu Beginn einer Zusammenarbeit stehen Erwartungen im Vordergrund. Ob diese erfüllt werden, wird sich naturgemäß erst später zeigen. Es ist für uns deshalb ein Bedürfnis, bestenfalls schon im Rahmen der  Mandatsanbahnung in einer Betriebsrats-/Personalratssitzung allen Mitgliedern Rede und Antwort zu stehen und sich über das Gremium und die Situation vor Ort ein Bild zu verschaffen. So bekommen die Erwartungen recht schnell konkretere Züge. 

Nachfolgend eine grobe Übersicht unserer Leistungen. Selbstverständlich bieten wir zu allen konkreten Problemstellungen Unterstützung zur richtigen Beschlussfassung (Beschlussformulierung) an. 

Auflösung des Betriebsrats/Personalrats

Vertretung des Betriebsrats/Personalrats im gerichtlichen Auflösungsverfahren, Beratung in Fragen der "freiwilligen" Auflösung (z.B. um den Weg für Neuwahlen frei zu machen), Beratung/Vertretung bei beabsichtigten Ausschluss von Mitgliedern

Beschlussverfahren/einstweilige Verfügung

Einleiten gerichtlicher Verfahren und Vertretung in Verfahren "gegen" Betriebsräte/Personalräte, Vertretung in allen Instanzen  

Betriebsvereinbarung/Regelungsabrede

Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen/Regelungsabreden nach individuellen Zielvorstellungen, Vertretung im Rahmen von Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, Prüfung und Beratung zu bestehenden Betriebsvereinbarungen, Kündigung von Betriebsvereinbarungen   

Betriebsversammlung/Abteilungsversammlung

Durchsetzung der Durchführung von Abteilungs- und Betriebsversammlungen, Redebeitrag und/oder Diskussionspartner im Rahmen von Betriebsversammlungen  

BR Wahl/Wahlanfechtung

Abwehr vom Versuch der Wahlbehinderung, Durchsetzung der Mitwirkung des Arbeitgebers, Beratung des Wahlvorstandes, Vertretung im Wahlanfechtungsverfahren

Einigungsstelle

Anrufung der Einigungsstelle für den Betriebsrat/Personalrat und ggf. gerichtliche Einsetzung der Einigungsstelle, Vertretung des Betriebsrats/Personalrats vor der Einigungsstelle, Tätigkeit als Beisitzer in der Einigungsstelle, Tätigkeit als Vorsitzender der Einigungsstelle   

Freistellung

Beratung und Durchsetzung von Freistellungen nach gesetzlichen Schwellenwerten, Freistellungen ohne Erreichen der Schwellenwerte, Auswahl der freizustellenden Mitglieder, teilweise Freistellung, temporäre Freistellung im Vertretungsfall, Arbeitsbefreiung für Betriebsrats- /Personalratstätigkeit

GBR und KBR

Beratung/Vertretung in Fragen der originären Zuständigkeit BR/GBR/KBR, Beratung und Vertretung von Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten in allen diese Gremien betreffenden Punkten, Beratung und vermittelnde Lösungsansätze für kollidierende Interessen zwischen BR/GBR/KBR   

Mitbestimmung, Beteiligung, Information

Beratung und Durchsetzung der Mitbestimmung des Betriebsrats, Unterlassungsverfügungen bei Verletzung der Mitbestimmungsrechte, Vertretung des Betriebsrats in Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Vertretung des Betriebsrats im Rahmen von Betriebsänderungen (Interessenausgleich/Sozialplan), Vertretung des Betriebsrats in Zustimmungsersetzungsverfahren, Durchführung von gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung personeller Einzelmaßnahmen   

Öffentlichkeitsarbeit 

Beratung bei beabsichtigten internen/externen Veröffentlichungen (Was darf/soll intern oder nach außen kommuniziert werden?, Mit welchen Themen und wann darf sich der Betriebsrat an die Gesellschafter bzw. der Personalrat an die Fraktionen/Ausschüsse wenden?), Durchsetzung von Ansprüchen auf Verwendung des Intranet und betrieblicher E-Mail Adressen für Betriebsratsarbeit

Rechtsverhältnis zwischen (Ersatz)Mitglied und Gremium

Beratung und Vertretung bei Problemen zum Thema: Teilnahme an Sitzungen, Informationsrechte, Geheimhaltungspflichten, Wahl des Vorsitzenden, Rücktritt, Entsendung in GBR/KBR, Freistellung

Sachmittel/Kosten

Ausstattung des Betriebsrats (Büroraum, Schränke, Tisch, Stühle, Telefon/Fax/Kopierer, Ordner, Papier etc), Schaukasten/schwarze Bretter, Präsenz im Intranet, Reisekosten, Schulungskosten, Betriebsratshandy, Durchsetzung der Hinzuziehung eines Sachverständigen   

Schulung

Durchsetzung der Ansprüche auf Teilnahme/Kostenerstattung (meist geht es um die Erforderlichkeit der Schulung - Ort, Umfang, Thema, Preis, Vorkenntnisse etc.)

Durchführung von Inhouse Schulungen für Betriebs- und Personalräte und Beiträge im Rahmen gewerkschaftlicher Veranstaltungen zu allgemeinen aber auch sehr speziellen Themen mit arbeitsrechtlichen/betriebsverfassungsrechtlichen Bezug. 

Verbot der Benachteiligung/Begünstigung

Durchsetzung der richtigen Entlohnung freigestellter Betriebsrats-/Personalratsmitglieder (Vergleichslohn), Anwendung von Betriebsvereinbarungen auf Freigestellte, Entlastung am Arbeitsplatz, Arbeitsbefreiung für Betriebsrats- /Personalratstätigkeit, Abwehr von Störungen der Betriebsrats-/ Personalratstätigkeit durch Mitarbeiter und/oder Vorgesetzte

Zutrittsrechte

Durchsetzung der Zutrittsrechte der Betriebsratsmitglieder an Arbeitsplätzen